a. Die formelle Kausalität
1. Die Ursache ist das Ursprüngliche gegen die Wirkung. Die Substanz ist als Macht das Scheinen oder hat Akzidentalität. Aber sie ist als Macht ebensosehr Reflexion-in-sich in ihrem Scheine; so legt sie ihr Übergehen aus, und dies Scheinen ist bestimmt als Schein, oder die Akzidenz ist gesetzt als das, daß sie nur ein Gesetztes sei. - Die Substanz geht aber in ihrem Bestimmen nicht von der Akzidentalität aus, als ob diese voraus ein Anderes wäre und nun erst als Bestimmtheit gesetzt würde, sondern beides ist eine Aktuosität. Die Substanz als Macht bestimmt sich; aber dies Bestimmen ist unmittelbar selbst das Aufheben des Bestimmens und die Rückkehr. Sie bestimmt sich, - sie, das Bestimmende, ist so das Unmittelbare und das selbst schon Bestimmte; - indem sie sich bestimmt, setzt sie also dies schon Bestimmte als bestimmt, hat so das Gesetztsein aufgehoben und ist in sich zurückgekehrt. - Umgekehrt ist diese Rückkehr, weil sie die negative Beziehung der Substanz auf sich ist, selbst ein Bestimmen oder Abstoßen ihrer von sich; durch diese Rückkehr wird das Bestimmte, von dem sie anzufangen und es als vorgefundenes Bestimmtes nun als solches zu setzen scheint. - So ist die absolute Aktuosität Ursache, die Macht der Substanz in ihrer Wahrheit als Manifestation, die das, was an sich ist, die Akzidenz, die das Gesetztsein ist, unmittelbar im Werden derselben auch auslegt, sie setzt als Gesetztsein, - die Wirkung. - Diese ist also erstlich dasselbe, was die Akzidentalität des Substantialitätsverhältnisses ist, nämlich die Substanz als Gesetztsein; aber zweitens ist die Akzidenz als solche substantiell nur durch ihr Verschwinden, als Übergehendes; als Wirkung aber ist sie das Gesetztsein als mit sich identisch; die Ursache ist in der Wirkung als ganze Substanz manifestiert, nämlich als an dem Gesetztsein selbst als solchem in sich reflektiert.
2. Diesem in sich reflektierten Gesetztsein, dem Bestimmten als Bestimmten, steht die Substanz als nicht gesetztes Ursprüngliches gegenüber. Weil sie als absolute Macht Rückkehr in sich, aber diese Rückkehr selbst Bestimmen ist, so ist sie nicht mehr bloß das Ansich ihrer Akzidenz, sondern ist auch gesetzt als dies Ansichsein. Die Substanz hat daher erst als Ursache Wirklichkeit. Aber diese Wirklichkeit, daß ihr Ansichsein, ihre Bestimmtheit im Substantialitätsverhältnisse, nunmehr als Bestimmtheit gesetzt ist, ist die Wirkung; die Substanz hat daher die Wirklichkeit, die sie als Ursache hat, nur in ihrer Wirkung. - Dies ist die Notwendigkeit, welche die Ursache ist. - Sie ist die wirkliche Substanz, weil die Substanz als Macht sich selbst bestimmt, aber ist zugleich Ursache, weil sie diese Bestimmtheit auslegt oder als Gesetztsein setzt; so setzt sie ihre Wirklichkeit als das Gesetztsein oder als die Wirkung. - Diese ist das Andere der Ursache, das Gesetztsein gegen das Ursprüngliche und durch dieses vermittelt. Aber die Ursache hebt als Notwendigkeit ebenso dies ihr Vermitteln auf und ist in dem Bestimmen ihrer selbst als das ursprünglich sich auf sich Beziehende gegen das Vermittelte die Rückkehr in sich; denn das Gesetztsein ist als Gesetztsein bestimmt, somit identisch mit sich; die Ursache ist daher erst in ihrer Wirkung das wahrhaft Wirkliche und mit sich Identische. - Die Wirkung ist daher notwendig, weil sie eben Manifestation der Ursache oder diese Notwendigkeit ist, welche die Ursache ist. - Nur als diese Notwendigkeit ist die Ursache selbst bewegend, aus sich anfangend, ohne von einem Anderen sollizitiert zu werden, und selbständige Quelle des Hervorbringens aus sich; - sie muß wirken; ihre Ursprünglichkeit ist dies, daß ihre Reflexion-in-sich bestimmendes Setzen und umgekehrt beides eine Einheit ist.
Die Wirkung enthält daher überhaupt nichts, was nicht die Ursache enthält. Umgekehrt enthält die Ursache nichts, was nicht in ihrer Wirkung ist. Die Ursache ist nur Ursache, insofern sie eine Wirkung hervorbringt; und die Ursache ist nichts als diese Bestimmung, eine Wirkung zu haben, und die Wirkung nichts als dies, eine Ursache zu haben. In der Ursache als solcher selbst liegt ihre Wirkung und in der Wirkung die Ursache; insofern die Ursache noch nicht wirkte oder insofern sie aufgehört hätte zu wirken, so wäre sie nicht Ursache, - und die Wirkung, insofern ihre Ursache verschwunden ist, ist nicht mehr Wirkung, sondern eine gleichgültige Wirklichkeit.
3. In dieser Identität der Ursache und Wirkung ist nun die Form, wodurch sie als das an sich Seiende und als das Gesetztsein sich unterscheiden, aufgehoben. Die Ursache erlischt in ihrer Wirkung; damit ist ebenso die Wirkung erloschen, denn sie ist nur die Bestimmtheit der Ursache. Diese in der Wirkung erloschene Kausalität ist somit eine Unmittelbarkeit, welche gegen das Verhältnis von Ursache und Wirkung gleichgültig ist und es äußerlich an ihr hat.
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