B. Die erscheinende und die an sich seiende Welt
1. Die existierende Welt erhebt sich ruhig zu einem Reiche von Gesetzen; der nichtige Inhalt ihres mannigfaltigen Daseins hat in einem Anderen sein Bestehen; sein Bestehen ist daher seine Auflösung. Aber in diesem Anderen geht das Erscheinende auch mit sich selbst zusammen; so ist die Erscheinung in ihrem Wandel auch ein Bleiben, und ihr Gesetztsein ist Gesetz. Das Gesetz ist diese einfache Identität der Erscheinung mit sich, daher die Grundlage, nicht der Grund derselben; denn es ist nicht die negative Einheit der Erscheinung, sondern als ihre einfache Identität die unmittelbare - als abstrakte Einheit, neben welcher daher auch der andere Inhalt derselben statthat. Der Inhalt ist dieser, hängt in sich zusammen oder hat seine negative Reflexion innerhalb seiner selbst. Er ist in ein Anderes reflektiert; dies Andere ist selbst eine Existenz der Erscheinung; die erscheinenden Dinge haben ihre Gründe und Bedingungen an anderen erscheinenden Dingen.
In der Tat aber ist das Gesetz auch das Andere der Erscheinung als solcher und ihre negative Reflexion als in ihr Anderes. Der Inhalt der Erscheinung, der vom Inhalt des Gesetzes verschieden ist, ist das Existierende, das seine Negativität zu seinem Grunde hat oder in sein Nichtsein reflektiert ist. Aber dies Andere, das auch ein Existierendes ist, ist gleichfalls ein solches in sein Nichtsein Reflektiertes; es ist also dasselbe, und das Erscheinende ist darin in der Tat nicht in ein Anderes, sondern in sich reflektiert; eben diese Reflexion des Gesetztseins in sich ist das Gesetz. Aber als Erscheinendes ist es wesentlich in sein Nichtsein reflektiert, oder seine Identität ist selbst wesentlich ebensosehr seine Negativität und sein Anderes. Die Reflexion-in-sich der Erscheinung, das Gesetz, ist also auch nicht nur ihre identische Grundlage, sondern sie hat an ihm ihren Gegensatz, und es ist ihre negative Einheit.
Dadurch hat sich nun die Bestimmung des Gesetzes an ihm selbst verändert. Zunächst ist es nur ein verschiedener Inhalt und die formale Reflexion des Gesetztseins in sich, so daß das Gesetztsein der einen seiner Seiten das Gesetztsein der anderen ist. Weil es aber auch die negative Reflexion-in-sich ist, so verhalten sich seine Seiten nicht nur als verschiedene, sondern als negativ sich aufeinander beziehende. - Oder das Gesetz bloß für sich betrachtet, so sind die Seiten seines Inhalts gleichgültige gegeneinander; aber ebensosehr sind sie durch ihre Identität aufgehobene; das Gesetztsein der einen ist das Gesetztsein der anderen; also ist das Bestehen einer jeden auch das Nichtbestehen ihrer selbst. Dies Gesetztsein der einen in der anderen ist ihre negative Einheit, und jede ist nicht nur das Gesetztsein ihrer, sondern auch der anderen, oder jede ist selbst diese negative Einheit. Die positive Identität, welche sie im Gesetze als solchem haben, ist nur erst ihre innere Einheit, welche des Beweises und der Vermittlung bedarf, weil diese negative Einheit noch nicht an ihnen gesetzt ist. Aber indem die verschiedenen Seiten des Gesetzes nunmehr bestimmt sind, als in ihrer negativen Einheit verschiedene zu sein, oder als solche, deren jedes sein Anderes an ihm selbst enthält und zugleich als Selbständiges dies sein Anderssein von sich abstößt, so ist die Identität des Gesetzes nunmehr auch eine gesetzte und reale.
Damit hat also das Gesetz das mangelnde Moment der negativen Form seiner Seiten gleichfalls erhalten - das Moment, das vorhin noch der Erscheinung angehörte; die Existenz ist somit vollständig in sich zurückgegangen und hat sich in ihr absolutes an und für sich seiendes Anderssein reflektiert. Das, was vorher Gesetz war, ist daher nicht mehr nur eine Seite des Ganzen, dessen andere die Erscheinung als solche war, sondern ist selbst das Ganze. Sie ist die wesentliche Totalität der Erscheinung, so daß sie nun auch das Moment der Unwesentlichkeit, das noch dieser zukam, enthält, aber als die reflektierte, an sich seiende Unwesentlichkeit, d. h. als die wesentliche Negativität. - Das Gesetz ist als unmittelbarer Inhalt, bestimmt überhaupt, unterschieden von anderen Gesetzen, und es gibt deren eine unbestimmbare Menge. Aber indem es die wesentliche Negativität nun an ihm selbst hat, enthält es nicht mehr eine solche nur gleichgültige, zufällige Inhaltsbestimmung; sondern sein Inhalt ist alle Bestimmtheit überhaupt, in wesentlicher, sich zur Totalität machender Beziehung. So ist die in sich reflektierte Erscheinung nun eine Welt, die sich als an und für sich seiende über der erscheinenden Welt auftut.
Das Reich der Gesetze enthält nur den einfachen, wandellosen, aber verschiedenen Inhalt der existierenden Welt. Indem es nun aber die totale Reflexion von dieser ist, enthält es auch das Moment ihrer wesenlosen Mannigfaltigkeit. Dieses Moment der Veränderlichkeit und Veränderung als in sich reflektiertes, wesentliches, ist die absolute Negativität oder die Form überhaupt als solche, deren Momente aber in der an und für sich seienden Welt die Realität selbständiger, aber reflektierter Existenz haben; so wie umgekehrt diese reflektierte Selbständigkeit nunmehr die Form an ihr selbst hat und dadurch ihr Inhalt nicht ein bloß mannigfaltiger, sondern ein wesentlich mit sich zusammenhängender ist.
Diese an und für sich seiende Welt heißt auch die übersinnliche Welt, insofern die existierende Welt als sinnliche, nämlich als solche bestimmt wird, die für die Anschauung, das unmittelbare Verhalten des Bewußtseins ist. - Die übersinnliche Welt hat gleichfalls Unmittelbarkeit, Existenz, aber reflektierte, wesentliche Existenz. Das Wesen hat noch kein Dasein; aber es ist, und in tieferem Sinne als das Sein; das Ding ist der Beginn der reflektierten Existenz; es ist eine Unmittelbarkeit, die noch nicht gesetzt ist als wesentliche oder reflektierte; es ist aber in Wahrheit nicht ein seiendes Unmittelbares. Die Dinge erst, als Dinge einer anderen, übersinnlichen Welt, sind gesetzt erstens als wahrhafte Existenzen und zweitens als das Wahre gegen das Seiende; - in ihnen ist es anerkannt, daß es von dem unmittelbaren Sein unterschiedenes Sein gibt, das wahrhafte Existenz ist. Einesteils ist in dieser Bestimmung die sinnliche Vorstellung überwunden, welche nur dem unmittelbaren Sein des Gefühls und der Anschauung Existenz zuschreibt; andernteils aber auch die bewußtlose Reflexion, welche zwar die Vorstellung von Dingen, Kräften, Innerlichem usf. hat, ohne zu wissen, daß solche Bestimmungen nicht sinnliche oder seiende Unmittelbarkeiten, sondern reflektierte Existenzen sind.
2. Die an und für sich seiende Welt ist die Totalität der Existenz; es ist nichts anderes außer ihr. Indem sie aber an ihr selbst die absolute Negativität oder Form ist, so ist ihre Reflexion-in-sich negative Beziehung auf sich. Sie enthält den Gegensatz und stößt sich ab in sich als die wesentliche Welt und in sich als die Welt des Andersseins oder die Welt der Erscheinung. So ist sie darum, weil sie die Totalität ist, auch nur als eine Seite derselben und macht in dieser Bestimmung eine gegen die Welt der Erscheinung verschiedene Selbständigkeit aus. Die erscheinende Welt hat an der wesentlichen Welt ihre negative Einheit, in der sie zugrunde und in die sie als in ihren Grund zurückgeht. Ferner ist die wesentliche Welt auch der setzende Grund der erscheinenden Welt; denn die absolute Form in ihrer Wesentlichkeit enthaltend, hebt sich ihre Identität mit sich auf, macht sich zum Gesetztsein und ist als diese gesetzte Unmittelbarkeit die erscheinende Welt.
Sie ist ferner nicht nur überhaupt Grund der erscheinenden Welt, sondern ihr bestimmter Grund. Schon als das Reich der Gesetze ist sie mannigfaltiger Inhalt, und zwar der wesentliche der erscheinenden Welt, und als inhaltsvoller Grund der bestimmte Grund der anderen, aber nur diesem Inhalt nach; denn die erscheinende Welt hatte noch mannigfaltigen anderen Inhalt als jenes Reich, weil ihr noch das negative Moment eigentümlich zukam. Aber indem das Reich der Gesetze dies Moment nun gleichfalls an ihm hat, so ist es die Totalität des Inhalts der erscheinenden Welt und der Grund aller ihrer Mannigfaltigkeit. Aber sie ist zugleich das Negative derselben, so ist sie die derselben entgegengesetzte Welt. - Nämlich in der Identität beider Welten, und indem die eine der Form nach bestimmt ist als die wesentliche und die andere als dieselbe, aber als gesetzte und unwesentliche, hat sich zwar die Grundbeziehung wiederhergestellt, aber zugleich als die Grundbeziehung der Erscheinung, nämlich als Beziehung nicht eines identischen Inhalts noch auch eines bloß verschiedenen, wie das Gesetz ist, sondern als totale Beziehung oder als negative Identität und wesentliche Beziehung des Inhalts als entgegengesetzten. - Das Reich der Gesetze ist nicht nur dies, daß das Gesetztsein eines Inhalts das Gesetztsein eines Anderen ist, sondern diese Identität ist wesentlich, wie sich ergeben hat, auch negative Einheit; jede der beiden Seiten des Gesetzes ist in der negativen Einheit an ihr selbst ihr anderer Inhalt; das Andere ist daher nicht unbestimmt ein Anderes überhaupt, sondern es ist ihr Anderes, oder es enthält gleichfalls die Inhaltsbestimmung von jener; so sind die beiden Seiten entgegengesetzte. Indem das Reich der Gesetze nun dies negative Moment und den Gegensatz an ihm hat und sich somit, als die Totalität, von sich selbst in eine an und für sich seiende und eine erscheinende Welt abstößt, so ist die Identität beider die wesentliche Beziehung der Entgegensetzung. - Die Grundbeziehung als solche ist der in seinem Widerspruch zugrunde gegangene Gegensatz und die Existenz der mit sich selbst zusammengehende Grund. Aber die Existenz wird zur Erscheinung; der Grund ist in der Existenz aufgehoben; er stellt sich, als Rückkehr der Erscheinung in sich, wieder her; aber zugleich als aufgehobener, nämlich als Grundbeziehung entgegengesetzter Bestimmungen; die Identität solcher aber ist wesentlich Werden und Übergehen, nicht mehr die Grundbeziehung als solche.
Die an und für sich seiende Welt ist also selbst eine in sich in die Totalität des mannigfaltigen Inhalts unterschiedene Welt; sie ist identisch mit der erscheinenden oder gesetzten, insofern Grund derselben; aber ihr identischer Zusammenhang ist zugleich als Entgegensetzung bestimmt, weil die Form der erscheinenden Welt die Reflexion in ihr Anderssein ist, sie also in der an und für sich seienden Welt wahrhaft so in sich selbst zurückgegangen ist, als diese ihre entgegengesetzte ist. Die Beziehung ist also bestimmt diese, daß die an und für sich seiende Welt die verkehrte der erscheinenden ist.
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