B. Das Kausalitätsverhältnis
Die Substanz ist Macht und in sich reflektierte, nicht bloß übergehende, sondern die Bestimmungen setzende und von sich unterscheidende Macht. Als in ihrem Bestimmen sich auf sich selbst beziehend, ist sie selbst das, was sie als Negatives setzt oder zum Gesetztsein macht. Dieses ist somit überhaupt die aufgehobene Substantialität, das nur Gesetzte, die Wirkung; die für sich seiende Substanz aber ist die Ursache.
Dies Kausalitätsverhältnis ist zunächst nur dies Verhältnis von Ursache und Wirkung; so ist es das formelle Kausalitätsverhältnis
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